Wenige Menschen sterben zuhause, obwohl das für die Meisten die Idealvorstellung vom Lebensende ist. Tritt der Tod in häuslicher Umgebung ein, ist der erste Schritt die Benachrichtigung eines Arztes.
Der Arzt stellt einen Totenschein aus, der beim Verstorbenen verbleibt und ohne den kein Bestattungshaus tätig werden darf.
Der zweite Schritt ist folglich ein Anruf bei uns.
Je nachdem wie Sie die Situation empfinden, kann Ihr verstorbener Angehöriger umgehend von uns abgeholt werden, oder erst am nächsten Tag. Vielleicht ist es jetzt wichtig, erst einmal Stille zu halten, Verwandte zu rufen oder sich von guten Freunden stützen zu lassen. Vielleicht möchte die Familie erst einmal zusammen kommen. All diesen Impulsen möchten wir nicht im Wege stehen.
Rufen Sie uns an und teilen Sie uns mit, wie Sie sich die nächsten 24 Stunden vorstellen. Dementsprechend planen wir die Überführung, ohne Sie aus dem wichtigen ersten Moment des Abschieds heraus zu reißen.
In manchen Fällen ist eine polizeiliche Untersuchung erforderlich, die belastend wirkt, sich jedoch niemals gegen Angehörige richtet. Prinzipiell möchte eine solche Maßnahme stets die Rechte des verstorbenen Menschen wahren und ist somit gesetzlich vorgeschrieben. Haben Sie Fragen hierzu? Sprechen Sie uns bitte an.
Das Sterben in einer Pflegeeinrichtung ist heutzutage die Regel. Die ärztliche Untersuchung wird in diesem Falle dort durchgeführt. Sie müssen mit der Pflegeeinrichtung abstimmen, was im Sterbefall geschehen soll und auch, wer für die Bestattung zuständig sein wird. Wir werden in dieser Situation genauso Ihren Wünschen folgen und bieten Ihnen beispielsweise auch eine Hausaufbahrung an, wenn Sie sich nicht in den Räumen der Einrichtung verabschieden möchten.
Wir empfehlen Ihnen, Pflegeheim, Hospiz oder Krankenhaus grundsätzlich vorsorglich über bestehende Wünsche zu informieren.